Neue EU‑Maschinenverordnung (MVO) 2023/1230 ab 2027
Die europäische Industrie steht vor einem wichtigen Umbruch: Die EU‑Maschinenverordnung (MVO) 2023/1230 löst die 17 Jahre alte Maschinenrichtlinie ab und wird nach einer Übergangszeit ab Januar 2027 vollständig anwendbar. Anders als die Richtlinie gilt die Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und schafft so einheitliche Regeln für Sicherheit, Cyberschutz und künstliche Intelligenz. Diese neuen Anforderungen betreffen Hersteller, Importeure und Betreiber in der gesamten Wertschöpfungskette.
Highlights der neuen EU‑Maschinenverordnung
- Direkt anwendbares EU‑Recht: Die MVO ist seit Juli 2023 in Kraft und muss nicht mehr in nationales Recht umgesetzt werden. Das erleichtert europaweite Lieferketten und verhindert Rechtslücken
- Cybersecurity als Kernthema: Hersteller müssen Maschinen vor Manipulationen und Cyberattacken schützen, sichere Fernzugriffe gewährleisten
und Eingriffe dokumentieren Normen wie EN 50742, ISO/CD 24882 und IEC 62443 geben hierbei Orientierung - AI-Systeme unter Beobachtung: Maschinen mit selbstlernender oder adaptiver Logik gelten als Hochrisiko-Systeme. Der Begriff „self-evolving behaviour“ umfasst auch vortrainierte Modelle, die nach der Inbetriebnahme zwar statisch arbeiten, aber aufgrund ihres adaptiven Lernprozesses erweiterte Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen
- Digitale Dokumentation: Konformitätserklärungen und Betriebsanleitungen können digital bereitgestellt werden, müssen jedoch während der gesamten Lebensdauer (mindestens zehn Jahre) verfügbar bleiben Nutzer benötigen einfachen Zugang, z. B. über QR Codes
- Neue Rollen für Importeure und Händler: Sie sind verpflichtet, die Einhaltung der Verordnung zu prüfen, Rückverfolgbarkeit sicherzustellen und mit Behörden zu kooperieren. Zuwiderhandlungen können Marktverbote und Bußgelder nach sich ziehen
- Kategorisierung nach Risiko: Anhang 1 teilt Maschinen in Kategorien, für die stets (Kategorie A) oder bedingt (Kategorie B) eine Prüfung durch eine benannte Stelle erforderlich ist. Zu den Hochrisiko-Geräten zählen unter anderem autonome mobile Roboter und KI-gesteuerte Sicherheitskomponenten.
Praxistipps und strategische Perspektive
- Risikobeurteilung neu denken: Integrieren Sie Cyber- und KI-Risiken in Ihre Gefährdungsanalysen und berücksichtigen Sie den gesamten Lebenszyklus der Maschine. Auch statisch trainierte KI-Systeme können in die Hochrisiko-Kategorie fallen.
- Digitale Prozesse aufbauen: Bereiten Sie sich auf die verpflichtende digitale Dokumentation vor. Arbeiten Sie mit QR‑Codes, Online-Portalen und langzeitstabilen Datenspeichern, um Anleitungen und CE-Dokumente zugänglich zu machen.
- Lieferkette einbeziehen: Sensibilisieren Sie Zulieferer, Importeure und Händler für ihre neuen Pflichten und verankern Sie Sicherheits- und Dokumentationsanforderungen in Verträgen.
- AI-Sicherheit stärken: Berücksichtigen Sie die Regulierung von „self-evolving behaviour“ bei der Entwicklung und dem Einsatz von KI-basierten Komponenten.
Planen Sie zusätzliche Validierungen und Monitoringmechanismen für lernende oder adaptiv trainierte Algorithmen. - Vorsprung nutzen: Frühzeitige Compliance reduziert Risiko und schafft Wettbewerbsvorteile. Die Verordnung fördert Innovationen; nutzen Sie die Chance, Ihre Produkte und Prozesse zukunftssicher zu gestalten.
Ausblick und Unterstützung
Die MVO 2023/1230 wird die Sicherheitslandschaft der europäischen Industrie nachhaltig prägen. Auch das Vereinigte Königreich prüft derzeit, die Regelungen zu übernehmen – ein Zeichen für die internationale Strahlkraft der neuen Verordnung.
Unternehmen, die sich jetzt vorbereiten, minimieren nicht nur Compliance-Risiken, sondern stärken auch ihre Position im globalen Wettbewerb.
Sie benötigen Beratung zur EU‑Maschinenverordnung?
Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenfreie Erstberatung!