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EU-Lieferkettengesetz erst ab 2028: Gründe und Auswirkungen

Die Europäische Kommission hat eine Verschiebung und Abschwächung der Umsetzung des EU-Lieferkettengesetzes (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) bekanntgegeben. Der ursprünglich für 2026 geplante Start des Gesetzes wird nun frühestens Mitte 2028 erfolgen. Zudem wird der Anwendungsbereich reduziert: Statt Unternehmen ab 500 Mitarbeitern betrifft die Richtlinie nur noch Unternehmen mit über 1000 Beschäftigten und 450 Mio. Euro Umsatz. Die Sorgfaltspflichten sollen sich demnach auf direkte Zulieferer beschränken und geplante Haftungsregelungen entfallen. Die Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen in Deutschland, insbesondere in Branchen mit komplexen globalen Lieferketten wie Automobilindustrie, Maschinenbau, Chemie, Textil und Handel.

Die Verschiebung des Gesetzes wurde aus politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Gründen beschlossen. Die EU-Kommission stand dabei unter Druck, Bürokratie abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu stärken. Insbesondere konservative Kräfte im EU-Parlament sowie wirtschaftsliberale Regierungen drängten auf eine Entlastung der Unternehmen. In Deutschland spaltete die Entscheidung die Ampel-Koalition: Während FDP und Wirtschaftsverbände die Lockerungen begrüßten, übten Grüne und Teile der SPD scharfe Kritik. Zudem spielten rechtliche Aspekte eine Rolle: Unternehmen wären nach ursprünglichem Entwurf für Verstöße in der gesamten Lieferkette haftbar gewesen – ein Punkt, der nun gestrichen wurde.

Die Verschiebung bedeutet für deutsche Unternehmen wirtschaftlich eine Entlastung, da sie vorerst weniger strenge Sorgfaltspflichten einhalten müssen. Vor allem Automobilhersteller und Maschinenbauer profitieren, da sie ihre globalen Zulieferketten nicht sofort umfassend kontrollieren müssen. Auch Chemie- und Textilunternehmen sparen durch den reduzierten Dokumentationsaufwand Kosten. Gleichzeitig besteht jedoch eine anhaltende Unsicherheit: Unternehmen, die bereits in Compliance-Maßnahmen investiert haben, sehen sich benachteiligt, während Wettbewerber ohne nachhaltige Standards zunächst entlastet werden. Zudem bleibt Deutschland vorerst mit seinem nationalen Lieferkettengesetz auf einem Sonderweg, der gegebenenfalls noch angepasst werden muss.

Das EU-Lieferkettengesetz ist weiterhin Gegenstand intensiver Diskussionen und seine endgültige Ausgestaltung ist noch von den anstehenden Verhandlungen in Brüssel abhängig. Zwar führt es kurzfristig zu einer Entlastung der Unternehmen, jedoch besteht die Möglichkeit, dass die Verzögerung langfristig zu neuen Unsicherheiten führt. Sollte das Gesetz im Jahr 2028 in Kraft treten, wird es in abgeschwächter Form dennoch grundlegende Veränderungen für viele Branchen mit sich bringen. Bis dahin könnten nationale Regelungen, freiwillige Nachhaltigkeitsinitiativen oder sektorale Vorgaben eine größere Rolle spielen. Unternehmen sollten sich darauf einstellen, dass trotz der Verzögerung regulatorische Anforderungen an nachhaltige Lieferketten in den kommenden Jahren weiter steigen werden.

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