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Novellierung des Produkthaftungsrechts: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Die EU modernisiert das Produkthaftungsrecht grundlegend. Ziel ist es, die bestehenden Haftungsregeln an digitale Produkte, Software, künstliche Intelligenz (KI) und vernetzte Systeme anzupassen. Die neuen Regelungen werden in den kommenden Jahren in deutsches Recht überführt und betreffen Industrie- und Dienstleistungsunternehmen deutlich stärker als bisher.

Für Unternehmen bedeutet das: Produkthaftung ist künftig kein reines Hardware- oder Rechtsthema mehr – sie greift tief in Qualitätsmanagement, Organisation, IT und Führung hinein.

Was ändert sich mit der Novellierung?

Software, KI und Updates gelten als Produkt: Künftig werden Software, KI-Systeme, digitale Funktionen und Updates ausdrücklich als Produkte behandelt. Fehlerhafte Software, unsichere KI-Entscheidungen oder mangelhafte Updates können somit eigenständige Haftungsfälle auslösen – auch lange nach dem Inverkehrbringen eines Produkts.

Produkthaftung endet nicht mehr mit der Auslieferung

Hersteller und Inverkehrbringer bleiben über den gesamten Produktlebenszyklus verantwortlich. Dazu zählen:

  • Software- und Sicherheitsupdates
  • Umgang mit bekannten Schwachstellen (Cybersecurity)
  • Markt- und Produktbeobachtung im Feld

Unterlassene Reaktionen auf bekannte Risiken können als Produktfehler gewertet werden.

Erweiterte Haftung entlang der Lieferkette

Neben klassischen Herstellern können künftig auch Importeure, Integratoren, Unternehmen mit wesentlichen Produktänderungen (z. B. Retrofit) sowie weitere Akteure entlang der Lieferkette stärker in Haftung genommen werden. Damit steigen die Anforderungen an Lieferantenmanagement, Schnittstellen und vertragliche Regelungen.

Höhere Anforderungen an Nachweise und Dokumentation

Die geplanten Regelungen erleichtern Geschädigten die Durchsetzung von Ansprüchen. Gleichzeitig wächst der Druck auf Unternehmen, Sicherheits-, Prüf- und Entwicklungsnachweise belastbar vorzuhalten. Unvollständige oder lückenhafte Dokumentation wird schnell zum Risiko.

Auswirkungen auf Qualitätsmanagement-Systeme (QM)

Die Novellierung wirkt unmittelbar auf bestehende QM-Systeme – unabhängig davon, ob ein Unternehmen zertifiziert ist oder nicht.

Besonders relevant sind:

  • Risikomanagement: Systematische Bewertung von Produkt-, Software-, KI- und Cyberrisiken über den gesamten Lebenszyklus
  • Technische Dokumentation: Entwicklungsentscheidungen, Prüfungen, Änderungen und Freigaben müssen nachvollziehbar und langfristig verfügbar sein
  • Software- & Update-Prozesse: Validierung, Versionierung, Freigaben und Patch-Management werden QM-relevant
  • Produktbeobachtung (Post-Market): Reklamationen, Vorfälle, Abweichungen und Trends müssen strukturiert ausgewertet werden
  • Rückverfolgbarkeit: Klare Zuordnung von Komponenten, Softwareständen, Chargen und Konfigurationen

QM entwickelt sich damit noch stärker zum zentralen Schutzschild gegen Haftungsrisiken.

Welche Branchen sind besonders betroffen?

Die Änderungen betreffen nahezu alle technologiegetriebenen Bereiche, insbesondere:

Bedeutung für Führungskräfte und Fachbereiche

Die Novellierung betrifft nicht nur das Qualitätsmanagement, sondern alle relevanten Unternehmensbereiche:

  • F&E / Produktentwicklung: Safety und Security by Design, belastbare Validierung
  • Produktion: Prozesssicherheit, Prüfkonzepte, Traceability
  • QM und Compliance: Risikomanagement, Dokumentation, Auditfähigkeit
  • IT und Digitalisierung: Cybersecurity, Softwarequalität, Update-Strategien
  • Geschäftsführung: Haftungsrisiken, Governance, Organisation und Prioritäten

Produkthaftung wird damit zu einem strategischen Managementthema.

Kurzfazit

Die Produkthaftung wird digital, lebenszyklusorientiert und organisationsrelevant. Software, KI und Updates stehen künftig im Zentrum der Haftungsbewertung. Qualitätsmanagement, Dokumentation und Risikomanagement gewinnen massiv an Bedeutung. Unternehmen sollten sich frühzeitig organisatorisch und prozessual vorbereiten

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