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Neuer VDA Band 2 (Gelbband) - Januar 2026 (7. Auflage)

Die 7. überarbeitete Auflage (Januar 2026) des VDA Band 2 zur Produktionsprozess- und Produktfreigabe (PPF) setzt einen klaren Schwerpunkt: Der Umfang des PPF-Verfahrens wird konsequent über das Risiko von Produkt/Änderung gesteuert – statt über einen starren Nachweiskatalog. Wichtig: Der Band ist als unverbindliche Empfehlung veröffentlicht.

Was sich wirklich verändert

  • Risikobasiert statt „Formular-PPF“: Nachweise werden gezielter eingesetzt, der Dokumentations-/Formularumfang soll sinken – vor allem durch Referenzierung bestehender Nachweise und weniger „Pflichtübermittlungen“
  • Abstimmung mit dem Kunden wird zum Haupthebel: Umfang, Inhalte, Zeitplan und Form der Nachweisführung werden deutlich stärker über die „Abstimmung zum PPF-Verfahren“ festgelegt
  • Selbstbeurteilung vs. Vorlage wird schärfer getrennt: In der Nachweistabelle ist klarer strukturiert, was per Selbstbeurteilung abgesichert wird und was als Vorlage (Mindestumfang) immer an den Kunden zu übermitteln ist.
  • Abweichungen werden nicht mehr nur „ja/nein“ behandelt: Bei nicht vollständig erfüllten Anforderungen wird die Risikobewertung explizit zum Entscheidungsinstrument.
  • Abweichungen können risikobasiert dauerhaft oder temporär (Zeit/Menge) akzeptiert werden – oder führen zu „PPF nicht erteilt“ und einem neuen PPF
  • Software ist sichtbar im PPF verankert: Eigene Software-Nachweise inkl. FOSS-Dokumentation und Liste bekannter Fehler (als Vorlage) sowie mögliche Qualitätskennzahlen werden explizit integriert
  • Digitalisierung: Ein Online-Tool soll perspektivisch die Excel-Vorlagen ablösen
  • PPF ↔ PPAP besser einordnen: Die Gegenüberstellung erleichtert die internationale Anschlussfähigkeit (z. B. PPF-Bericht ↔ PSW, PLP ↔ Control Plan)

Drei Begriffe, die in der Praxis entscheiden

Der VDA Band 2 unterscheidet drei Arten der Nachweisprüfung – das ist oft der Kern vieler Missverständnisse:

  • Referenz: Dokument wird eindeutig benannt (z. B. Dok.-Nr./Revision/Datum); keine Übermittlung, Kunde kann Einsicht nehmen
  • Existenz: Vorhandensein wird bestätigt (ohne zwingende inhaltliche Prüfung)
  • Verifizierung: Inhaltlicher Soll-Ist-Abgleich ist möglich/gewünscht (klassisch: Messwerte vs. Zeichnungsanforderung).

Link zum VDA QMC Bereich „Gelbbände“ (Download & Feedback)

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