Lieferkettengesetz

Lieferkettengesetz Beratung für mittelständische Unternehmen

Leistungen, Services, Consulting und Beratung: Optimieren Sie Ihre Unternehmensprozesse mit unserer Expertise rund um Lieferkettengesetz & Sorgfaltspflichtengesetz.

In einer globalisierten Wirtschaft, in der Lieferketten komplexer und umfangreicher werden, stehen mittelständische Unternehmen vor immer größeren Herausforderungen.

Insbesondere mit dem neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz rückt die Verantwortung in den Fokus.

Unser Team bringt umfangreiche Erfahrung, Expertise und Kompetenzen aus Kundenprojekten, Wissen und Beratung in den Bereichen Training, Seminare, Schulung und Weiterbildung mit sich.

Lieferkettengesetz und seine Bedeutung für mittelständische Unternehmen

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fordert von Unternehmen die Umsetzung spezifischer Maßnahmen:

Durchführung einer fundierten Risikoanalyse und Implementierung eines effektiven Risikomanagements.
Veröffentlichung einer Grundsatzerklärung und Einleitung entsprechender Präventionsmaßnahmen.
Entwicklung und Umsetzung von Abhilfemaßnahmen.
Implementierung eines effizienten Beschwerdemanagements und lückenlose Dokumentation aller Prozesse.

Unsere Expertise im Lieferkettengesetz Consulting

Wir stehen Ihnen zur Seite und bieten spezialisierte Beratung und Consulting im Kontext des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Unsere Dienstleistungen umfassen:

Erarbeitung innovativer Beschaffungsstrategien.
Konzeption eines geeigneten Lieferantenauswahlprozesses.
Unterstützung bei der Gestaltung von Qualitätssicherungsvereinbarungen (QSV) und sonstigen Verträgen.
Definition und Weiterentwicklung des Lieferantenauswahlprozesses.
Durchführung von Potentialanalysen und Risikoabschätzungen potenzieller oder neuer Lieferanten.
Festlegung geeigneter Kriterien für eine effektive Lieferantenbewertung.
Erstellung eines strukturierten Prozesses zur Lieferantenentwicklung.
Durchführung von Lieferantenaudits.
Unterstützung und Begleitung bei Reklamationen und Beschwerden.
Planung und Durchführzung von Verbesserungsprojekten.

Zusammenfassung

In einer dynamischen Geschäftswelt unterstützen wir mittelständische Unternehmen dabei, den Anforderungen des neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes gerecht zu werden.

Mit fundiertem Fachwissen, praxisnahen Schulungen und individuellem Consulting helfen wir Ihnen, sich optimal aufzustellen und Ihre Lieferketten nachhaltig und rechtssicher zu gestalten.

Verpassen Sie nicht die Chance, Ihre Lieferkette zukunftssicher zu machen und die Anforderungen des Gesetzes professionell umzusetzen. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine individuelle Beratung und profitieren Sie von unserer Expertise im Bereich Lieferkettengesetz!

Unternehmen und Lieferkettengesetz

Unternehmen und Lieferkettengesetz
Unternehmen und Lieferkettengesetz

Lieferkettengesetz betrifft deutsche Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter*innen

Das Lieferkettengesetz betrifft deutsche Unternehmen ab einer bestimmten Größe, die in bestimmten Branchen tätig sind. Konkret sind Unternehmen betroffen, die mehr als 3.000 Mitarbeiter*innen beschäftigen (ab 2023 mehr als 1.000 Mitarbeiter*innen) und in den Bereichen Textil, Bekleidung, Leder, Elektronik, Bergbau und Nahrungsmittel tätig sind.

Diese Unternehmen müssen künftig ihre Lieferketten auf Einhaltung von Menschenrechtsstandards und Umweltstandards überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, um Verstöße zu verhindern oder zu beseitigen.

Das Lieferkettengesetz sieht vor, dass Unternehmen ab einer bestimmten Größe Maßnahmen ergreifen müssen, um die Einhaltung des Gesetzes in ihrer Lieferkette sicherzustellen.

Die Überprüfung der Einhaltung erfolgt durch verschiedene Mechanismen:

1. Berichtspflicht: Unternehmen müssen regelmäßig Berichte über ihre Lieferkette veröffentlichen, in denen sie angeben, welche Maßnahmen sie ergriffen haben, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörungen entlang ihrer Lieferkette zu verhindern.

2. Risikoanalyse: Unternehmen müssen eine Risikoanalyse durchführen, um potenzielle Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörungen in ihrer Lieferkette zu identifizieren. Aufgrund dieser Analyse sollten sie geeignete Maßnahmen ergreifen, um diese Risiken zu minimieren.

3. Zivilrechtliche Haftung: Das Gesetz sieht vor, dass Unternehmen bei Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten des Lieferkettengesetzes haftbar gemacht werden können. Betroffene Personen oder Organisationen können rechtliche Schritte einleiten und Schadensersatzansprüche geltend machen.

4. Staatliche Kontrollen: Die Einhaltung des Lieferkettengesetzes kann auch durch staatliche Kontrollen überprüft werden. Die genauen Kontrollmechanismen und Sanktionen können je nach nationaler Gesetzgebung variieren.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Lieferkettengesetz in verschiedenen Ländern unterschiedlich umgesetzt wird. Die genauen Überprüfungsmechanismen können daher von Land zu Land variieren.

Sorgfaltspflichtengesetz (SPG) betrifft Unternehmen mit Sitz in Deutschland

Das Sorgfaltspflichtengesetz (SPG) betrifft Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die mehr als 3.000 Mitarbeiter*innen beschäftigen oder einen Jahresumsatz von mehr als 400 Millionen Euro erzielen.

Das Gesetz zielt darauf ab, dass Unternehmen ihrer Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihrer Lieferkette gerecht werden. Es betrifft insbesondere Unternehmen, die Rohstoffe aus Risikoregionen beziehen oder in riskanten Branchen wie der Textil- oder Elektronikindustrie tätig sind.

Sorgfaltspflichten Einhaltung: Risikoanalyse durchführen, um potenzielle Risiken in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen

Unternehmen können ihre Sorgfaltspflichten erfüllen, indem sie eine Risikoanalyse durchführen, um potenzielle Risiken in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung zu identifizieren.

Basierend auf den Ergebnissen der Risikoanalyse können dann entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, um diese Risiken zu minimieren oder zu vermeiden.

Dazu gehört beispielsweise die Einführung von Verhaltenskodizes für Lieferanten, Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Einrichtung von Beschwerdemechanismen für Betroffene.

Es ist auch wichtig, regelmäßige Überprüfungen durchzuführen, um sicherzustellen, dass die Sorgfaltspflichten kontinuierlich erfüllt werden und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.