Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Beratung und Umsetzung
von SK
Seit dem 1. Januar 2024 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für Unternehmen mit Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland und mindestens 1.000 Beschäftigten im Inland. Zulieferer solcher Unternehmen sind selbst nicht Adressaten von Bußgeldern. Sie spüren die Anforderungen trotzdem: über Fragebögen, Verhaltenskodizes, Vertragsklauseln und Audits ihrer Kunden.

Wir unterstützen direkt verpflichtete Unternehmen und mittelbar betroffene Zulieferer dabei, die Sorgfaltspflichten in ihre bestehenden Managementsysteme einzubetten. Dazu gehören klare Zuständigkeiten, eine risikobasierte Lieferantenbewertung, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, ein funktionierendes Beschwerdeverfahren und eine Dokumentation, die einer behördlichen Nachfrage standhält. Unser Ausgangspunkt sind die Strukturen, die Sie aus ISO 9001, IATF 16949 oder Ihrem Lieferantenmanagement bereits kennen. So entsteht kein Parallelsystem, das niemand pflegt.
Der Rechtsrahmen ist in Bewegung. Die Bundesregierung plant, das LkSG durch ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie CSDDD zu ersetzen, und hat für die Übergangszeit Entlastungen auf den Weg gebracht. Wir trennen deshalb in jedem Projekt klar zwischen geltendem Recht, geplanten Änderungen und der Vollzugspraxis des BAFA. Rechtsberatung erbringen wir nicht. Wenn Sie Ihren Handlungsbedarf einordnen möchten, sprechen Sie uns gern an.
Unsere Leistungen: Risikoanalyse, Prävention und Lieferantenentwicklung
Unsere Beratung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz konzentriert sich auf die operativen Bausteine, die im Alltag von Einkauf, Compliance und Qualitätsmanagement tatsächlich gelebt werden müssen. Das Gesetz nennt acht Pflichtenbereiche: Zuständigkeit, Risikomanagement, regelmäßige Risikoanalysen, Grundsatzerklärung, Prävention, Abhilfe, Beschwerdeverfahren und Dokumentation. Für jeden Bereich definieren wir mit Ihnen konkrete Abläufe und Arbeitsergebnisse.
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Leistungsbaustein |
Was wir mit Ihnen erarbeiten |
Typisches Arbeitsergebnis |
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Zuständigkeiten |
Rollen für Geschäftsführung, Einkauf, Compliance und QM festlegen, Berichtswege klären |
Verantwortungsmatrix, Prozessbeschreibung |
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Risikoanalyse |
Lieferanten nach Land, Branche, Warengruppe und Einflussmöglichkeit bewerten und priorisieren |
Priorisierte Risikoliste, Bewertungsmethodik |
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Grundsatzerklärung |
Inhalte aus der Risikoanalyse ableiten und intern abstimmen |
Entwurf zur Freigabe durch die Unternehmensleitung |
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Prävention |
Anforderungen in Einkaufsprozesse, Verträge und Lieferantenauswahl übertragen |
Lieferantenkodex, Vertragsbausteine, Auditplan |
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Abhilfe |
Vorgehen bei festgestellten Verstößen strukturieren |
Eskalationsstufen, Maßnahmenpläne |
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Beschwerdeverfahren |
Zugang, Zuständigkeit und Bearbeitungsablauf definieren |
Verfahrensordnung, Bearbeitungsprozess |
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Dokumentation |
Nachweise strukturiert und auffindbar ablegen |
Dokumentationskonzept, digitale Ablage |
Lieferantenaudits und -entwicklung sind ein Schwerpunkt aus unserer Praxis im Qualitätsmanagement. Wir planen risikobasierte Audits, führen sie durch und begleiten Lieferanten bei der Umsetzung von Verbesserungen. Das Prinzip der Angemessenheit hilft dabei: Das BAFA erwartet keine gleichzeitige Bearbeitung aller Risiken, wohl aber eine nachvollziehbare Priorisierung der wesentlichen.
Schulungen richten sich an Einkäufer, Auditoren und Führungskräfte, die Risiken erkennen und Maßnahmen begründen müssen. Digitale Unterstützung kommt hinzu, wenn Lieferantendaten, Bewertungen und Nachweise heute verstreut in Tabellen liegen. Wir helfen bei der Integration in vorhandene CAQ-, DMS- oder ERP-Strukturen.
Für mittelbar betroffene Zulieferer bereiten wir die Beantwortung von Kundenanfragen vor, damit Sie Selbstauskünfte konsistent und belegbar ausfüllen und Kundenaudits ruhig entgegensehen.
So begleiten wir Sie von der Gap-Analyse bis zur Wirksamkeitskontrolle
Jedes Projekt beginnt mit einer Gap-Analyse und endet mit einer Prüfung, ob die Maßnahmen wirken. Dazwischen liegen klar abgegrenzte Phasen mit Meilensteinen, wie wir sie aus Einführungsprojekten für Managementsysteme kennen.
- Gap-Analyse: Wir prüfen vorhandene Prozesse, Lieferantendaten, Verträge und Dokumente gegen die gesetzlichen Pflichten und zeigen auf, was bereits erfüllt ist und wo Lücken bestehen.
- Projektplanung: Aus den Lücken leiten wir Arbeitspakete ab, legen Verantwortliche fest und richten bei Bedarf ein Steuerungsteam ein.
- Risikoanalyse und Priorisierung: Gemeinsam mit Einkauf und Compliance bewerten wir den eigenen Geschäftsbereich und die unmittelbaren Zulieferer. Für mittelbare Zulieferer legen wir fest, wann ein Anlass zum Handeln besteht.
- Maßnahmen verankern: Präventionsmaßnahmen, Abhilfeprozesse und das Beschwerdeverfahren werden in bestehende Abläufe eingebaut, etwa in Lieferantenfreigabe, Auditprogramm und Reklamationsmanagement.
- Schulung und Übergabe: Ihre Mitarbeitenden lernen, die neuen Abläufe selbstständig anzuwenden.
- Wirksamkeitskontrolle: Wir prüfen anhand interner Audits und Kennzahlen, ob die Maßnahmen greifen, und passen sie an. Das Gesetz verlangt diese Überprüfung jährlich sowie anlassbezogen.
Unternehmen mit einem zertifizierten QM-System kommen erfahrungsgemäß schneller voran, weil Lieferantenbewertung, Auditprogramm und Lenkung dokumentierter Information schon existieren und nur um menschenrechts- und umweltbezogene Kriterien erweitert werden.
Kontor Gruppe: Erfahrung in Lieferantenmanagement, Compliance und Managementsystemen
Unsere Stärke liegt in der Verbindung von Qualitätsmanagement, Lieferantenmanagement und digitalen Prozessen. Wir führen Lieferantenaudits durch, qualifizieren und entwickeln Lieferanten und unterstützen beim Aufbau von Compliance-Strukturen für regulatorische Anforderungen. In der Automobilzulieferindustrie arbeiten wir zudem regelmäßig mit kundenspezifischen Anforderungen wie ZF QD 83 und Bosch 14-Q-Basics.
Unsere Projekterfahrung reicht über Automotive, Medizintechnik und Pharma, Kunststoff- und Metallverarbeitung, Lebensmittel und Verpackung bis zu Logistik und Supply Chain Management. Zu den Unternehmen, mit denen wir gearbeitet haben, zählen unter anderem Yazaki, Brose, Sanofi Aventis Deutschland GmbH, Parker Hannifin und Rhenus AG & Co. KG. Für Sorgfaltspflichten heißt das: Wir kennen die Lieferstrukturen und Risikoprofile dieser Branchen aus der Praxis.
Wichtig für Ihre Einordnung: Eine Zertifizierung nach dem LkSG gibt es nicht, und wir stellen keine aus. Unsere Rolle ist die eines Umsetzungspartners, der Prozesse aufbaut, Mitarbeitende schult und Audits durchführt. Juristische Fragen, etwa zur Vertragsgestaltung im Einzelfall, klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung.
Projektreferenz: Wertstromanalyse und MES-Implementierung für effizientere Lieferketten
Für Parker Hannifin haben wir Wertstromanalysen durchgeführt und eine MES-Implementierung begleitet, um die Effizienz der Lieferkette und die Produktionsabläufe zu verbessern. Dieses Projekt war kein LkSG-Projekt und ist kein Nachweis erfüllter Sorgfaltspflichten. Es zeigt eine angrenzende Kompetenz, die für die Umsetzung des Gesetzes nützlich ist.
Eine Wertstromanalyse macht Material- und Informationsflüsse vom Lieferanten bis zum Kunden sichtbar. Genau diese Transparenz brauchen Sie, wenn Sie Risiken in der Lieferkette bewerten wollen: Welche Lieferanten liefern welche Komponenten, wo entstehen Abhängigkeiten, und welche Daten liegen bereits digital vor? Ein MES liefert zudem strukturierte Produktions- und Rückverfolgungsdaten, auf denen sich eine belastbare Dokumentation aufbauen lässt.
Aus solchen Projekten nehmen wir eine praktische Erkenntnis mit: Sorgfaltspflichten lassen sich deutlich leichter umsetzen, wenn Lieferantendaten sauber und an einer Stelle gepflegt werden. Deshalb prüfen wir bei der Gap-Analyse immer auch Ihre Datenlage.
Kostenloses Erstgespräch: Handlungsbedarf und Beratungsumfang klären
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir gemeinsam, ob und wie Sie betroffen sind, was bereits vorhanden ist und welche Unterstützung sinnvoll ist. Feste Pauschalpreise nennen wir dafür bewusst nicht, weil Aufwand und Dauer von Ihrer Ausgangslage abhängen.
Diese Faktoren bestimmen den Beratungsumfang:
- Betroffenheit: direkt verpflichtetes Unternehmen oder Zulieferer mit Kundenanforderungen
- Lieferantenbasis: Anzahl der unmittelbaren Zulieferer, Herkunftsländer und Warengruppen
- Vorhandene Systeme: zertifiziertes QM-System, etabliertes Lieferantenmanagement, digitale Datenbasis
- Interne Ressourcen: ob Ihr Team Arbeitspakete selbst übernimmt oder umfassende Begleitung benötigt
- Gewünschter Umfang: einzelne Bausteine wie Risikoanalyse oder Schulung bis zur vollständigen Einführung
Für das Gespräch hilft es, wenn Sie eine grobe Übersicht Ihrer Lieferanten, vorhandene Lieferantenkodizes und aktuelle Kundenanfragen bereithalten. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie Ihr kostenloses Erstgespräch. Danach wissen Sie, welche Schritte für Ihr Unternehmen anstehen.
Häufig gestellte Fragen:
Direkt verpflichtet sind Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten im Inland. Kleinere Unternehmen sind keine Adressaten von Bußgeldern, werden aber als Zulieferer häufig über Verträge, Fragebögen und Audits ihrer Kunden einbezogen.
Derzeit gilt das LkSG weiterhin. Geplant ist, es durch ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie CSDDD zu ersetzen; für die Übergangszeit sind Entlastungen vorgesehen. Prüfen Sie den aktuellen Stand anhand amtlicher Quellen wie BMAS und BAFA.
Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Es kann Zwangs- und Bußgelder verhängen.
Nein, eine LkSG-Zertifizierung existiert nicht. Audits und Managementsysteme helfen Ihnen aber, die Erfüllung der Sorgfaltspflichten strukturiert zu belegen.
Ja, und das ist meist der effizienteste Weg. Lieferantenbewertung, Auditprogramm und Dokumentenlenkung aus ISO 9001 oder IATF 16949 lassen sich um menschenrechts- und umweltbezogene Kriterien erweitern.
Nein. Das Gesetz folgt dem Prinzip der Angemessenheit: Sie konzentrieren sich zunächst auf die wesentlichen Risiken, priorisiert nach Schwere und Ihrer Einflussmöglichkeit.